AGB Drucken

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die KFZ- und Mietwerkstatt ( nachfolgend Vermieter genannt ) stellt Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen gegen Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen ( nachfolgend Mieter genannt ) die Möglichkeit zu geben, Reparaturarbeiten an Ihren Fahrzeugen selbst durchführen zu können. Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheitsbetriebsanweisungen, die unbedingt zu beachten und einzuhalten sind! Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Bühnen- und Werkstattbereich aufhalten, die älter sind als 15 Jahre und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen. Der Mieter haftet für Schäden die an der Ausstattung, Mietgegenständen, Maschinen- und Hebebühnentechnik entstehen. Bei Schäden an dem o.g. Inventar ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert im vollen Umfang an den Vermieter zu erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch eine Begleitperson des Mieters entsteht. Des weiteren hat der Mieter die Pflicht, mit den Ihm anvertrauten Mietgegenstände sorgsam und ordnungsgemäß umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit im unbeschädigten, sauberen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Arbeitsplatz muss ebenfalls sauber und ordentlich übergeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 15.- € erhoben. Die Inbetriebnahme von Reifen- und Wuchtmaschine, Abgasabsauganlage, Klimacheckgerät, AU - Gerät und Diagnose-Tester darf nur durch das Personal erfolgen. Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Arbeits- und Bühnenbereiches erlaubt, der Genuss von Alkohol und sonstigen rauscherzeugenden Mitteln ist generell verboten. Der Mieter und seine Begleitung müssen den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten kann dem Mieter oder seiner Begleitung ein Platzverweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Gelände zur Folge hat. Platzverweise werden in erster Linie bei Verstößen gegen Sicherheitsauflagen (z. B.: Grobfahrlässige Maßnahmen die Sicherheit von Dritten gefährden) ausgesprochen. Haftungsausschluss: Für die von dem Mieter ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche (das gilt natürlich auch für mitgebrachte Ersatzteile, Betriebsstoffe etc.). Das Arbeiten an den Fahrzeugen ist auf eigene Gefahr ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art . Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Werkstatt- und Bühnenbereich aufhalten, die älter sind als 15 Jahre und direkt am Fahrzeug Arbeiten durchführen. Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser Bestimmungen, können rechtliche Schritte gegen die Person (- en) eingeleitet werden.